Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

SBG

§ 11 Niederlegung des Amtes

Stand: 10.06.2019

Bund13 Entscheidungen

Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.

§ 10 § 12